Öffentliche Bestellung und Vereidigung

>
bedeutet Zuerkennung einer besonderen Qualifikation
>
nur für besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige
>
Nachweis der besonderen Sachkunde und Integrität in umfangreichem Prüfungsverfahren
>
Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation wird überwacht
>
Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
>
Gutachten werden persönlich, unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch erstattet
>
Nachweispflicht über Fortbildungen und Erfahrungsaustausch

Vermessungsassessorin

>
2. Staatsexamen, Befähigung für den höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
>
Expertin für Fragen rund um das Grundstück,
Grundstückswesen, Wertermittlung, Planungsrecht,
Grundbuch, Rechte an Grundstücken, Erbbaurecht,
Bodenordnung, Umlegung, Baulandentwicklung,
Kataster, Vermessung

Besonderer Sachverstand | Dienstleistungen | Immobilienbewertung | Profil | Datenschutz | Kontakt | Impressum